Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen die e-ID-Abstimmung abgewiesen. Damit kann die Einführung der Schweizer e-ID weiter vorangetrieben werden.
Mit dem Entscheid muss die Volksabstimmung vom 28. September 2025 nicht wiederholt werden. Das Ja zum e-ID-Gesetz bleibt damit rechtskräftig. Nach längerer rechtlicher Unsicherheit ist der Weg für die Umsetzung frei. Die staatlich anerkannte elektronische Identität soll nach aktuellem Plan im Dezember 2026 lanciert werden. Sie soll Bürgern ermöglichen, sich online sicher und freiwillig digital auszuweisen. Digitalswitzerland begrüsst den Entscheid als wichtiges Signal für Bürger, Unternehmen sowie den Digital- und Innovationsstandort Schweiz. CEO Franziska Barmettler fordert nun den Fokus auf eine rasche und praxistaugliche Umsetzung. Bund und Privatwirtschaft müssten gemeinsam dafür sorgen, dass eine benutzerfreundliche, sichere und zuverlässige Infrastruktur bereitstehe. Mit der e-ID verbindet sich die Hoffnung auf neue digitale Anwendungen im Behördenkontakt, bei Vertragsabschlüssen oder im privaten Online-Alltag. Entscheidend wird nun sein, ob das Projekt technisch überzeugt und Vertrauen schafft. (lfa)