Die Wettbewerbskommission hat das Verfahren zu WAN-II-Anbindungen beendet. Unangemessene Preise oder Diskriminierung liessen sich nicht nachweisen.
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat ihre Untersuchung gegen Swisscom zu den WAN-II-Anbindungen eingestellt. Der Verdacht, dass das Unternehmen überhöhte Preise verlangt oder Geschäftspartner benachteiligt haben könnte, hat sich nicht bestätigt. Laut WEKO gilt: Wenn Preise ausgehandelt werden, sind Unterschiede kein Beleg für Diskriminierung. Damit entfällt die Grundlage für weitere Schritte. Die Untersuchung war 2020 eröffnet worden, nachdem es Hinweise auf mögliche Wettbewerbsverstösse gab. Nun ist klar, dass diese sich nicht erhärtet haben. Swisscom zeigt sich erleichtert. Der Entscheid folgt der Linie des Bundesgerichts, das 2024 im Fall WAN-I bereits festhielt, dass die Preise das Resultat von Verhandlungen waren und keine Kosten-Preis-Schere bestand. Mit dem aktuellen Entscheid herrscht Rechtssicherheit: Swisscom hat sich im Fall WAN-II korrekt verhalten. (pdm)