Die EU bringt ihre KI-Verordnung in die Umsetzung. Erste Pflichten gelten bereits, weitere Vorgaben für Anbieter und Anwender folgen bis 2026 schrittweise.
Die EU setzt mit dem sogenannten AI Act erstmals verbindliche Regeln für den Einsatz von künstlicher Intelligenz durch. Die Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und wird über mehrere Jahre hinweg umgesetzt, um Unternehmen Zeit zur Anpassung zu geben. Seit Anfang 2025 gelten erste Vorgaben. Dazu zählen Verbote besonders riskanter KI-Anwendungen sowie Anforderungen an Unternehmen, die KI einsetzen oder betreiben. Auch der verantwortungsvolle Umgang mit KI im Arbeitsumfeld rückt stärker in den Fokus. Ab 2025 und 2026 folgen weitere Pflichten. Anbieter von KI-Systemen müssen transparenter arbeiten, Risiken dokumentieren und klare Zuständigkeiten schaffen. Für KI-Anwendungen mit hohem Risiko gelten zusätzliche Auflagen, etwa bei Qualität, Kontrolle und Überwachung im Betrieb. Die EU verfolgt dabei einen abgestuften Ansatz. Je grösser das potenzielle Risiko eines KI-Systems, desto strenger die Anforderungen. Alltägliche oder wenig kritische Anwendungen bleiben weitgehend unreguliert. Mit der schrittweisen Einführung will die EU Sicherheit und Vertrauen schaffen, ohne Innovation abrupt auszubremsen. Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines: KI-Einsatz wird kein rechtsfreier Raum mehr sein, sondern Teil regulierter IT- und Compliance-Strukturen. (lfa)