Insertions-/Werbeauftrag
Der Insertions-/Werbeauftrag im Sinne dieser «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten zum Zwecke der Verbreitung. Die vertraglichen Abmachungen im Zusammenhang mit einem Insertions-/Werbeauftrag erfolgen in schriftlicher Form (Auftragsbestätigung).
Preisliste
Berechnungsgrundlage für den Insertions-/Werbeauftrag ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Preisliste der Fractal Verlag GmbH. Preisnachlässe und Rabatte sind in der jeweils gültigen Preisliste verbindlich festgehalten. Veröffentlichung von Inseraten, Advertorials und redaktionellen Beiträgen. Für den Inhalt von Inseraten, Advertorials und redaktionellen Beiträgen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er hat für allfällige Ansprüche von Dritten, die gegenüber dem Verlag aus irgend einem Rechtsgrund (namentlich wegen Persönlichkeitsverletzung, unlauterem Wettbewerb, Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten usw.) erhoben werden, samt den damit verbundenen Kosten einzustehen. Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach verlagspolitischen Grundsätzen abzulehnen und an laufenden Werbeaufträgen Änderungen zu verlangen oder das Erscheinen zu sistieren. Der Auftraggeber bzw. der Werbemittler untersagt die Übernahme von Inseraten, Advertorials und redaktionellen Beiträgen auf Online-Dienste oder andere Medien durch Dritte und überträgt dem Verlag das Recht, jedem Verstoss mit den geeigneten Mitteln zu begegnen.
Druckunterlagen
Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung der Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei Anlieferung nicht konformer Druckunterlagen werden die zusätzlichen Aufwendungen zu Selbstkosten an den Auftraggeber weiterverrechnet. Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vertraglich vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen.
Elektronische Daten
Die vom Auftraggeber angelieferte elektronische Daten die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, übernimmt der Verlag keinerlei Verantwortung. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn gelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Eine Haftung für Datenverluste angelieferter und weiterzubearbeitender Dateien wird vom Verlag nicht übernommen. Die Haftung des Verlags beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Gut zum Druck
Das Gut zum Druck erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. Der Verlag haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Satz- oder sonstige Fehler.
Technische Kosten
Für die notwendige Nachbearbeitung des vom Auftraggeber zugestellten Druckmaterials (auch bei fehlenden Schriften) wie Grössenanpassungen, Farbumwandlung, Änderungen an Text, Layout oder komplette Erstellung werden die Kosten gemäss Aufwand separat verrechnet.
Autorkorrekturen
Nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen am Umbruch und dergleichen werden nach Aufwand verrechnet. Der Verlag haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler.
Drucktechnische Mängel
Für Inhalte, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, übernimmt der Verlag keine Haftung.
Platzierungswünsche
Für alle Schaltungen, die nicht die 2., 3. und 4. Umschlagseite betreffen, werden Platzierungswünsche soweit wie möglich berücksichtigt. Ansprüche irgendwelcher Art können aus der vom Verlag vorgenommenen Platzierung nicht geltend gemacht werden.
Reklamationen
Reklamationen werden nur innerhalb von 10 Tagen nach Erscheinen des betreffenden Mediums angenommen. Ansonsten gilt die erfolgte Ausführung als mängelfrei genehmigt.
Aufbewahrungspflicht
Die Aufbewahrungspflicht von Druckunterlagen endet einen Monat nach Erscheinen des jeweiligen Werbemittels. Druckunterlagen werden nur auf ausdrückliches Verlangen zurückgesandt.
Zahlung/Zahlungsfrist
Für Printschaltungen gilt: Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage netto nach Erhalt der Rechnung, ohne Skonto. Skontos, die in Regie des Auftraggebers in Abzug gebracht werden, werden vom Auftragnehmer nachgefordert. Der Verlag liefert mit der Rechnung ein Belegexemplar.
Für Onlineschaltungen gilt: Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage netto nach Erhalt der Rechnung, ohne Skonto. Skontos, die in Regie des Auftraggebers in Abzug gebracht werden, werden vom Auftragnehmer nachgefordert.
Bei Zwangsvollstreckung, gerichtlicher Eintreibung sowie im Falle eines Konkurses oder Nachlassvertrages, verlieren die Auftraggeber und allenfalls beteiligte Mittler jegliches Anrecht auf Rabatt, Kommissionen und Provisionen. Hält der Auftraggeber die Zahlungstermine nicht ein, hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der 5 % p.a. beträgt. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Mahnung erhoben.
Urheberrecht
Urheberrechte für vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen müssen in jedem Falle im Besitze des Auftraggebers sein.
Toleranzen
Den Usanzen der Branche entsprechende kleinere Abweichungen im Druck oder in der Farbe bleiben vorbehalten und können nicht beanstandet werden.
Anerkennung
Die Erteilung eines Insertionsauftrages schliesst die Anerkennung dieser «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» durch den Auftraggeber ein.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arlesheim.